Überlegungsfrist beim Immobilienkauf |
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Der Immobilienkauf gehört zu den Transaktionen, die mit großen finanziellen Aufwendungen verbunden sind und schon deshalb gut überlegt sein sollten.
Um einer angemessenen Überlegungsfrist gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber mit der Änderung des Beurkundungsgesetzes dafür die Voraussetzung geschaffen. Durch das Gesetz wird der Verbraucherschutz verbessert, da dem Erwerber eine Überlegungsfrist eingeräumt wird.
Dem Käufer soll vom Notar, zwei Wochen vor der Beurkundung, der Text der Urkunde zur Verfügung gestellt werden. Der Käufer erhält so die Möglichkeit, während dieser Bedenkzeit, in aller Ruhe die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die durch den Kauf auf ihn zu kommen, zu überprüfen.
(Quelle: Beurkundungsgesetz)
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